- Die Aufenthaltskosten werden bei Ankunft in bar fällig. Bei Gruppen kann die Abrechnung zum Aufenthaltsende vereinbart werden. Bei Reservierungen wird eine Anzahlung erhoben.
- Personen unter 18 Jahren werden nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten aufgenommen.
- Bei Absagen ist die Schriftform erforderlich. Die Absage muss mindestens 12 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird der Anzahlungsbetrag einbehalten bzw. sind 50 % der Übernachtungskosten als Entschädigung zu zahlen. Wenn der Storno bis 5 Tage vor Reiseantritt erfolgt, sind 75 % der Übernachtungskosten und der bestellten Verpflegungsleistungen als Entschädigung fällig.
- Begründete Absagen durch die Einrichtung sind sofort dem Nutzer anzuzeigen. Schadensersatzansprüche können nicht gestellt werden.
- Die Preise und Gebühren liegen dem Angebot bei uns sind ausgehängt.
- Wer schuldhaft an Gebäuden und Inventar Schäden verursacht, wird zum Schadensersatz verpflichtet (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Eine Haftung für Wertgegenstände der Nutzer wird vom Vermieter nur übernommen, wenn diese ausdrücklich zur Verwahrung entgegengenommen werden. Für abgestellte Fahrzeuge haftet der Vermieter nicht.
- Während des Aufenthaltes sorgen die Gäste selbst für Sauberkeit im Quartier und auf dem Platz. Das Benutzen der Betten in den Unterkünften ist nur mit Bettwäsche gestattet. Diese kann auch vor Ort gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Es sind prinzipiell keine Schlafsäcke erlaubt. Die Zimmer sind besenrein zu übergeben. Die Campingplatz- und Hausordnung ist von allen Gästen einzuhalten. Wir verweisen ausdrücklich auf Punkt 8 der Campingplatzordnung. Insebsondere bei Feierlichkeiten u.a. sind alle Lärmbelästigungen zu unterlassen.Besucher unserer Campinggäste sind anzumelden.
- Die Anreise ist in der Regel ab 15.00 Uhr möglich. Die Abreise erfolgt bis ca. 10.00 Uhr. Änderungen sind abzusprechen. Bitte beachten Sie die Mittagsruhe von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr. In dieser Zeit ist keine An- und Abreise möglich.
- Mitwirkungspflicht: Jeder Gast ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstandenen Schaden möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Beanstandungen sind sofort zu melden.